06.07.2010 |
Leipzig (KNA) Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat grünes Licht für die genetische Untersuchung und Aussonderung geschädigter Embryonen im Rahmen der künstlichen Befruchtung gegeben. |
|
Leipzig (KNA) Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat grünes Licht für die genetische Untersuchung und Aussonderung geschädigter Embryonen im Rahmen der künstlichen Befruchtung gegeben. Die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden des Embryos sei nicht strafbar, heißt es in dem am Dienstag verkündeten Urteil des 5. Strafsenats. Die Leipziger Richter bestätigten damit ein Urteil des Berliner Landgerichts vom 14. Mai 2009. |
26.11.2009 |
Auf einen Blick: "Spezialisten für Kinderwunsch" |
|
Dr. Döhmen unter den Top-Ärzten in der Zeitschrift "Auf einen Blick". |
