Fertility Center,
Mönchengladbach

Gemeinschaftspraxis
Dres. med. Georg Döhmen/Thomas Schalk QM zertifiziert (DIN EN ISO 9001)


Von-Groote-Str. 175
41066 Mönchengladbach
Tel.: 02161/49686-0
Fax: 02161/49686-19
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Voraussetzungen für eine Kindwunschbehandlung

Folgende Voraussetzungen für eine Kinderwunschbehandlung müssen erfüllt sein:

Medizinische Voraussetzungen:

  • Die Kinderwunschbehandlung im Sinne einer künstlichen Befruchtung darf in der Regel nur bei verheirateten Paaren durchgeführt werden. Bei nicht verheirateten Paaren ist nach Antragstellung bei der Ethikkommission der Ärztekammer Nordrhein in den meisten Fällen die Durchführung der Therapie möglich.
  • Positiver Röteln-Immunstatus
  • Negativer HIV und Hepatitis Status bei beiden Partnern.

Voraussetzungen nach dem Sozialgesetzbuch V:

  • Eine Kostenübernahme kann nur bei verheirateten Paaren erfolgen. Der Anspruch besteht ab Vollendung des 25. Lebensjahres und endet für Frauen mit Vollendung des 40. Lebensjahres, für Männer mit Vollendung des 50. Lebensjahres.
  • Vor Beginn der Behandlung ist der Krankenkasse ein Behandlungsplan zur Genehmigung vorzulegen.
  • Es können maximal 50% der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten übernommen werden.
  • Es werden ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet.
  • Die medzinische Notwendigkeit der ICSI muss vom Arzt dokumentiert sein. Sie ist nur bei Infertilität (Unfruchtbarkeit) des Mannes gegeben.
  • Es muss im Vorfeld der Behandlung eine Beratung durch eine hierfür autorisierte Einrichtung stattgefunden haben.
  • Maximal sind drei Behandlungsversuche möglich; vorangegangene Versuche der künstlichen Befruchtung werden angerechnet.
  • Soweit Ehegatten bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert sind, übernimmt die jeweilige Krankenkasse die Kosten der Maßnahmen/Untersuchungen für den Ehegatten, der bei ihr versichert ist.
  • Die für den eigentlichen Befruchtungsvorgang außerhalb des Körpers anfallenden Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse der Ehefrau. Ist die Ehefrau nicht gesetzlich versichert, gehen die Kosten zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse des Ehemannes.
  • Kosten der Kryokonservierung können nicht übernommen werden.