07.03.2007
Karlsruhe verteidigt die Ehe - Keine Kostenerstattung künstlicher Befruchtung für unverheiratete Paare
cbu. FRANKFURT, 28. Februar. Unverheiratete Paare müssen die Kosten für eine künstliche Befruchtung weiterhin selbst tragen. Die gesetzliche Regelung, die eine Erstattung der Hälfte der Kosten durch die gesetzliche Krankenkasse nur für Ehepaare vorsieht, verstößt nicht gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch. Die finanzielle Ungleichbehandlung sei durch die besondere Stellung der Ehe gerechtfertigt, urteilten die Karlsruher Richter. Der Gesetzgeber könne davon ausgehen, dass die Ehe eine geeignetere Lebensbasis für das Wohlergehen des Kindes darstelle. Es stehe ihm allerdings frei, auch nichtehelichen Lebensgemeinschaften Kassenleistungen für eine künstliche Befruchtung zu gewähren....
(copyright FAZ)
Urteilsschrift und Pressemitteilung des BVerfG finden Sie hier
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20070228_1bvl000503.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-022.html
