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17.02.2006

Kinderwunschbehandlung: Gutachten empfiehlt Lockerung der Gesetze

Nach den Vorstellungen des Gremiums soll die gesetzliche Verpflichtung aufgehoben werden, dass alle bei einer künstlichen Befruchtung (IVF) gezeugten Embryonen – also maximal drei – in den Uterus ihrer Mutter eingepflanzt werden müssen. Den Experten zufolge steigt dadurch das Risiko von Mehrlingsschwangerschaften. Im Hinblick auf mögliche „überzählige“ Embryonen empfiehlt die Kommission, ihre Adoption zuzulassen. Sie könnten dann einer anderen als der genetischen Mutter übertragen werden.

Um neue Heilungschancen für Patienten mit bestimmten Erkrankungen zu eröffnen, sprechen sich die Bioethiker für die Zulassung der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen aus – und zwar ohne eine einschränkende Stichtagsregelung. Zurzeit ist die Forschung lediglich in Ausnahmefällen bei Stammzelllinien erlaubt, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen worden sind.

Die 15-köpfige Bioethik-Kommission besteht unter anderem aus Ärzten, Juristen und Moraltheologen. Vorsitzender des Gremiums ist der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin.

Quelle: Serono GmbH

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